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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Leveltwentysix, Inh. Markus Zimmermann, im Weiteren Anbieter genannt

1. Allgemeines / Vertragsabschluss

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und dem Anbieter gelten ausschließlich diese Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen (kurz: AGB). Diese Bedingungen gelten für alle gegenständlichen und zukünftigen Leistungen des An- bieters, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Widerstreitende Geschäftsbedingungen des Kun- den gelten nur durch schriftliche Zustimmung des Anbieters.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

1.3 Ein Vertragsabschluss kommt durch schriftlichen Vertragsabschluss oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtswirksam zustande. Teillieferungen sind zulässig.

1.4 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer Auftrags- bestätigung durch den Anbieter. Sollte keine Rüge des Kunden innert 3 Werktage ab Zustellung zugehen, gilt die dargestell- te Leistungsumschreibung als genehmigt. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestä- tigung durch den Anbieter. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Anbieters.

1.5 Angaben auf der Homepage, Katalogen usw sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftrags- bestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2. Preise, Kosten

2.1 Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exkl Umsatzsteuer.

3. Zahlungsbedingungen, Kompensationsverbot

3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Diskont- zinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40 als Entschädigung für Betreibungskosten gem § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Liefe- rungen und Leistungen zu verlangen.

3.3 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist aus- geschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.

3.4 Der Kunde verpflichtet sich nach unterzeichneter Auftragsvergabe an den Anbieter, eine Anzahlung in der Höhe von 30% des gesamten Auftragswertes laut Angebot zu leisten.

4. Leistungsverzug, Unmöglichkeit, Abnahmeverzug

4.1 Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Leistung erforderlich sind, nachgekommen ist (zB Eingang der vereinbarten Anzahlung). Die Leistungsfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Diese sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Leistungserbringung. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Leistungsverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen, zumindest 4-wöchigen Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leis- tungsteil, für den Verzug vorliegt.

4.2 Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht erbrachter Leistung ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.Urheberrechtliche Bestimmungen

5.1 Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte aus der Leistung des Anbieters (iSd §§ 1, 2 Abs 2, 73 ff UrhG), etwa iZm Lichtbildern, stehen ausschließlich dem Anbieter zu. Dem Kunden kommt das Recht zur zeitlich und räumlich unbegrenzten und nicht exklusiven Nutzung zu. Dies auch für die Verwendung im World Wide Web, TV und Social Media. Dem Kunden ist es untersagt, dieses Nutzungsrecht an Dritte zu übertragen.

5.2 Bei jeder Benützung der Leistung des Anbieters, etwa bei auch bei einer Verlinkung in den sozialen Netzwerken, ist der Anbieter als Urheber der Leistung anzuführen, dies wie folgt: „&opy; www.level26.at“.

5.3 Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts an den Vertrags- partner über.

5.4 Veränderungen Leistungen des Anbieters bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

5.5 Sollte weiterer Urheberschutz bestehen, so ist der Kunde zur diesbezüglichen Erlangung von Genehmigungen, Nutzungsrechten usw verpflichtet. Ebenso erklärt der Vertragspartner im Rahmen der Verwendung publizistische Grundsätze, Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht usw zu beachten. Der Vertragspartner hält den Anbieter diesbezüglich schad- und klaglos.

5.6 Der Kunde holt noch vor Leistungsverbringung durch den Anbieter allenfalls erforderliche Zustimmung abgebildeter Gegenstände, Personen, Räumlichkeiten usw ein und hält den Anbieter diesbezüglich schad- und klaglos.

5.7 Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81 ff und 91 ff UrhG gilt im Falle der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte Nachstehendes: Ansprüche aus § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schade vorbehaltlich eines hinzukom- menden Vermögenschaden zumindest ein Betrag in Höhe des angemessenen Entgelts iSd § 86 UrhG zu.

5.8 Vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche steht dem Fotografen bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe des Bildmaterials an Dritte, Reproduktionen usw ein Anspruch in Höhe des 5-fachen des vereinbarten bzw angemessenen Honorars zu. Sollte seitens des Vertragspartners die Herstellerbezeichnung bzw der Copyright-Vermerk unterbleiben, steht auf Seiten des Anbieters ein gesonderter Anspruch des 2-fachen des vereinbarten bzw angemessenen Honorars zu.

6. Film- bzw Bildmaterial

6.1 Die alleinigen Eigentumsrechte am unbelichteten und am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive usw) bzw Bilddateien (Rohmaterial) kommen dem Anbieter zu. Die Zurverfügungstellung dieses Film- bzw Bildmaterials erfolgt auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners.

6.2 Der Vertragspartner stimmt der Archivierung des Film- bzw Bildmaterials, dies auf welche Art immer, durch den Anbieter zu. Der Anbieter ist zur jederzeitigen Löschung bzw Vernichtung des Film- bzw Bildmaterials berechtigt.

6.3 Der Anbieter behält es sich vor, das Rohmaterial für zukünftige Projekte als Archivmaterial und in Projekten anderer Kunden zu nutzen. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, bedarf es einer schriftlichen Mitteilung.

7. Social-Media

Es wird darauf hingewiesen, dass die Betreiber von „Social-Media-Kanälen“ (zB facebook, im Folgenden kurz: Betreiber) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Betreiber sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Betreibern die Möglichkeit einer Gegendarstellung einge-räumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Anbieter arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Betreiber, auf die er keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zugrunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Der Anbieter beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der der-zeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann der Anbieter aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

8. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potenzielle Kunde den Anbieter vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt der Anbieter dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

8.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch den Anbieter treten der potenzielle Kunde und der Anbieter in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zugrunde.

8.2 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung des Anbieters ist dem potenziellen Kunden schon aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

8.3 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrati-onen, Werbemittel usw angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

8.4 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese vom Anbieter im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten sowie verwerten zu lassen oder zu nutzen sowie nutzen zu lassen.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet der Anbieter nur für den Ersatz von Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Diese Haftungsbe-schränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden 2 und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet der Anbieter nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert des gegenständlichen Auftrags, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch die Versicherung gedeckt ist.

9.2 Der Anbieter ist hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags gänzlich frei, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht. Dies insbesondere im Zusammenhang mit der Quantität des Film- bzw Bildmaterials, Motiv, Auswahl der Fotomodelle, Ort und Zeit der Aufnahme, angewendete optisch-technische (fotografische) Mittel usw. Abweichungen von etwaigen früheren Vertragsverhältnissen stellen ebenso keinen Mangel dar.

10. Elektronischer Geschäftsverkehr

Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können unter Verwendung unserer elektronischen Formulare und per E-Mail gültig abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.

11. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

11.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrech-tes (zB IPRG, Rom I-VO etc) und des UN-Kaufrechts

11.2 Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für Kaltenbach vereinbart.

11.3 Sollten Bestimmungen dieser Geschäfts- und Leistungsbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Aus-wirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

12. Datenschutz

12.1 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.

12.2 Der Anbieter verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem Art 13 ff DSGVO finden Sie auf unserer Website unter: https://www.level26.at/impressum.html

12.3 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (zB Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass der Anbieter die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.

13. Referenzhinweis

Der Anbieter ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

14. Nutzung zur Eigenwerbung

Der Anbieter behält es sich vor, das fertige Film- oder Bildmaterial zu Werbezwecken auf seiner Website und seinen Socialmediakanälen sowie allen weiteren Medien zu veröffentlichen.

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